VOLBERG Immobilienverwaltungs- und Betreuungs GmbH

Leistungskatalog

 

Grundleistungen

 

Die Grundleistungen sind unabdingbar in den §§ 27 und 28 des Wohnungseigentumsgesetzes festgelegt. Im Detail sind die Leistungen nachfolgend nochmals erläutert.

Kaufmännische Verwaltung

  • Vorbereitung, Einberufung und Durchführung einer Jahresversammlung zu einem zumutbaren Zeitpunkt.
  • Erstellung der Abrechnungsunterlagen für die Prüfung durch den Beirat vor der Eigentümerversammlung, Erstellung einer Belegmappe oder Einsicht in die Unterlagen bei dem Verwalter
  • Im Rahmen der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft Haus- und Nutzungsordnungen vorbereiten und diese nach Verabschiedung durch die Versammlung durchsetzen.
  • Überwachung der termingerechten Hausgeldzahlungen und eventuell beschlossener Umlagen, Einleitung eines Mahnverfahrens für rückständige Hausgelder und Abrechnungsfehlbeträge. Beitreibung der Außenstände auf Kosten der Gemeinschaft.
  • Der Verwalter übernimmt Porto, Zustellungs- und Drucksachenkosten, Korrespondenzen, soweit diese durch ordnungsgemäße Verwaltung und Umsetzung der Grundleistungen entstehen.
  • Rechnungskontrolle und Anweisungen, Heizkosten- sowie Kalt- und Warmwasserabrechnung ohne Kostenbeteiligung des Verwalters an den Ablese- und Abrechnungsarbeiten der beauftragten Heizkostenverrechnungsfirmen, Hausgeldveränderungen aus beschlossenen Wirtschaftsplänen.
  • Einrichtung und Unterhaltung einer auf kaufmännischen Grundlagen basierenden Buchhaltung.
  • Pflege und Weiterführung der für die Verwaltung unbedingt notwendigen Verwaltungsunterlagen.
  • Führung, Pflege und Bereithaltung der Niederschriften sowie Gewährung von Einblick in diese Niederschriften der Eigentümerversammlungen, wenn seitens der Einblicksuchenden berechtigtes Interesse nachgewiesen wird.
  • Abschluss von Versicherungsverträgen und Überprüfung, ob die abgeschlossenen Verträge in der Deckungshöhe angemessen sind.
  • Durchführung der in den §§ 27 und 28 WEG textlich aufgeführten Verwalteraufgaben.


Technische Verwaltung

  • Informationsgespräche mit dem Beirat über Belange des Gemeinschaftseigentums mit geplanten 2 Gesprächen im laufenden Kalenderjahr am Ort der Eigentümergemeinschaft sowie jährlich eine technische Begehung.
  • Vollzug von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaften.
  • die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Heizungs-, Sanitär- und sonstigen technischen Anlagen des Objektes, insbesondere durch Abschluss entsprechender Liefer- und Wartungsverträge sowie die Prüfung und Zahlung der daraus resultierenden Rechnungen.
  • die eigenständige Vergabe der für die laufende Instandhaltung, Instandsetzung und Reparatur des Objektes erforderlichen Arbeiten, die Rechnungsprüfung und –zahlung. Überschreitet die voraussichtliche Auftragssumme einen bestimmten Betrag hat der Verwalter Rücksprache mit dem Beirat zu führen. Arbeiten, die zur Beseitigung eines Notfalles oder Notstandes erforderlich sind, können im Ausnahmefall vom Verwalter auch bei Überschreitung des o. g. Betrages ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber sofort in Auftrag gegeben werden.
  • der Abschluss und die Kündigung von Dienstleistungsverträgen (z.B. für Haus-, Straßen- und Gehwegreinigung, Außenanlagen, technischen Anlagen). Dem Verwalter obliegt die Überwachung und Kontrolle der Tätigkeiten der Dienstleister.
  • Wahrnehmung von Begehungsterminen mit Ordnungs- und/oder Aufsichtsbehörden.
  • Unterbreitung von Vorschlägen für Instandhaltungs-, Renovierungs- und/oder Sanierungsmaßnahmen zur Werterhaltung und Wertverbesserung der Liegenschaft.
  • Kontaktpflege zur Eigentümergemeinschaft und Erstansprache für objekt- und mieterspezifische Anforderungen seitens des Gemeinschaftseigentums.

 

Zusatzleistung

 

Die Ausführung und Vergütung von Zusatzleistungen erfolgt nach Vereinbarung.

 

 

>>> weiter